Ausschreibung sozioK_change

2015, 2016 und 2017 schrieb die Stiftung Niedersachsen die Teilnahme am Programm sozioK_change mit der folgenden Ausschreibung aus:

Was wird gefördert?

Die Stiftung Niedersachsen fördert im Programm sozioK_change fünf soziokulturelle Träger, die einen ein- oder mehrjährigen Veränderungsprozess in ihrer Einrichtung anstreben. Ziel ist es, die Einrichtungen strukturell und programmatisch zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören die Entwicklung von effektiven und nachhaltigen Organisationstrukturen, die Entwicklung neuer Inhalte und Angebotsformate, eine zeitgemäße mediale Präsentation sowie die Erschließung neuer Finanzierungsquellen.

Die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Digitalisierung sowie die veränderten Be-dingungen in der ehrenamtlichen Arbeit sollen bei der Entwicklung berücksichtigt werden. Mit Hilfe der Organisationsentwicklung wird ein langfristig angelegter Entwicklungs- und Veränderungsprozess durchlaufen, an dessen Ende die selbstentwickelten Ziele der Einrichtung überprüft werden. Der Prozess, der bis zu drei Jahren dauern kann, wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) beratend begleitet. Die Stiftung Niedersachsen stellt eine Gesamtsumme von bis zu 25.000 € pro Träger zur Verfügung und unterstützt die Einrichtungen während der gesamten Laufzeit. Eine Jury wählt die teilnehmenden Einrichtungen aus.

Weitere Inhalte des Prozesses könnten zum Beispiel die Begleitung eines anstehenden Generationenwechsels, die Entwicklung neuer Formate und Vermittlungskonzepte oder die Erschließung neuer Zielgruppen sein.

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind alle gemeinnützigen, soziokulturellen Einrichtungen mit Sitz in Niedersachsen.

Wie ist der Ablauf?

  1. Für die Bewerbung benötigen Sie ein erstes, allgemeines Konzept mit Darstellung der Situation, der gewünschten Veränderungen und der angestrebten Ziele. Diese Bewerbung soll vorerst noch kein detailliertes Handlungskonzept sondern nur grundsätzliche Überlegungen zum geplanten Prozess enthalten und die Notwendigkeit schildern, warum die Institution eine Veränderung benötigt. Der Umfang der Bewerbung soll vier Seiten nicht überschreiten und ist per Post bei der Stiftung Niedersachsen einzureichen.
  2. Es werden aus den eingereichten Bewerbungen zehn Einrichtungen ausgewählt, die in die Endauswahl kommen.
  3. Mit diesen vereinbaren die Juror*innen einen Termin und begehen die Einrichtungen vor Ort.
  4. Anschließend wählt die Jury die fünf teilnehmende Institutionen aus.

Wie geht es nach der Zusage weiter?

  1. Die soziokulturellen Einrichtungen entwickeln mit Hilfe der Berater*innen der LAGS ein Handlungskonzept, das Ziele und erste Maßnahmen beschreibt. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands, die Entwicklung der Inhalte und Ziele für das Projekt, ein konkreter Plan für die geplanten Schritte im Projekt, die konkrete Beschreibung des zur Zielerreichung erforderlichen Vorgehens, sowie die Definition von Indikatoren für die abschließende Selbstevaluation.
  2. Das Konzept und der dazugehörige Finanzierungsplan werden mit der Stiftung Niedersachsen abgestimmt.
  3. Die anschließende Umsetzungsphase kann bis zu drei Jahre dauern. Während dieser Phase unterstützen die Berater*innen und die Stiftung Niedersachsen die soziokulturellen Einrichtungen.
  4. Die Stiftung Niedersachsen und die LAGS bieten während der Laufzeit Austauschtreffen und Weiterbildungsmaßnahmen an.
  5. Nach einem Jahr und ggf. nach dem zweiten Jahr sind Zwischenberichte bei der Stiftung Niedersachsen einzureichen.
  6. Nach Beendigung des Prozesses wird eine Selbstevaluation durchgeführt, das Projekt abgerechnet und ein Abschlussbericht erstellt.

Welche weiteren Teilnahmebedingungen gibt es?

  • Die Teilnehmer*innen sind bereit, den aktuellen Stand kritisch zu hinterfragen und hierfür auch externe Meinungen einzuholen.
  • Die soziokulturellen Einrichtungen binden alle Personen (Vorstand, Ehrenamtliche, Mitarbeiter*innen etc.) von der Konzeptentwicklung bis zur Umsetzung in den Prozess ein.
  • In der Einrichtung sind möglichst zwei Personen für den Prozess verantwortlich.
  • Der gesamte Prozess wird von den Berater*innen der LAGS begleitet.
  • Ein Gesprächstermin mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft wird vereinbart.
  • Der ernsthafte Wille zur Durchführung eines längeren Veränderungsprozesses mit dem Ziel, die Einrichtung zukunftsfähig zu machen, ist vorhanden. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass solche Prozesse mit großen Herausforderungen verbunden sein können.

Berater*innen LAGS
Ruth Emanuel | Elke Flake | Dieter Hinrichs | Klaus Thorwesten | Ingrid Wagemann